


Einen halben Kopf phantasie,
einen halben Kopf klare Überlegung,
zwei Hände tatkraft, ein Herz frohsinn,
zwei Flügel zuversicht, ein Rückgrat und
zwei Mundwinkel selbstvertrauen
und fange an.

Einige Bautätigkeiten können seit Inkrafttreten des Codt ohne Baugenehmigung ausgeführt werden. Andere bedürfen einer Bauantraksakte, welche aber ohne das Mitwirken eines Architekten, erstellt werden kann.
Da diese Thematik doch recht kompliziert ist und nur eine vollständige Bauantragsakte von den Behörden akzeptiert wird, ist es dennoch ratsam einen Architekten aufzusuchen.
Dies betrifft unter anderem folgende Bautätigkeiten, welche im Artikel R.IV.1-2 des Gesetzbuches aufgelistet sind. Dazu müssen jedoch einige vorgeschriebene Bedingungen eingehalten werden.
Allein die aktuellste Ausgabe des Codt (Gesetzbuch) ist ausschlaggebend. Folgende Auflistung ist nicht rechtskräftig.
Die strikte Einhaltung der verwaltungstechnischen Vorgaben und Prozeduren ist bei öffentlichen Gebäuden äußerst wichtig. Zusätzlich unterliegen diese Bauprojekte zusätzlichen Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung, zum Brandschutz, …. und zur Subsidierung.
Neben den Wünschen des Bauherrn, ist bei der Projektentwicklung häufig den Bedürfnissen der Mieter und Nutzer des Gebäudes Rechnung zu tragen, wobei der Kostenrahmen ständig im Auge gehalten werden muss.
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